Was ist ein/e Pilzsachverständige/r (PSV)?

Pilzsachverständige sind von der DGfM geprüfte Pilzkenner, die ein solides und profundes mykologisches Fachwissen besitzen. Sie können ihnen vorgelegte Pilze erkennen und bestimmen sowie ihren Speisewert einschätzen. Neben den  Grundlagen der Mykologie gehören umfangreiche Kenntnisse über Toxikologie, ökologische Zusammenhänge, Schutzbestimmungen und Gesetzesgrundlagen zu ihrem Wissensspektrum.

Pilzsachverständige klären Pilzsammler und Interessierte über Schutzbestimmungen, ökologische Zusammenhänge und einzelne Pilzarten auf. Sie beraten ratsuchende Pilzsammler und Kliniken in Fragen der Giftigkeit oder Essbarkeit von Pilzarten. Sie organisieren und leiten beispielsweise Pilzlehrwanderungen und -ausstellungen und stehen für Presseanfragen zur Verfügung.

PSV werden

Voraussetzungen sind Begeisterung für Pilze, umfangreiche Artenkenntnis, Kenntnisse in Toxikologie, Anatomie und Morphologie, Ökologie und der Schutzbestimmungen. Etwas Erfahrung bzw. eine gewisse Dauer der Beschäftigung mit Pilzen sind von Vorteil. Es ist nicht verpflichtend im Vorfeld Kurse zu besuchen, wird aber empfohlen. Selbststudium oder Training durch Vereine, Organisationen etc. kann genauso zum Erfolg führen. Nachstehend finden Sie folgende Ordnung:

 

    Ordnung für die Prüfung, Tätigkeit und Weiterbildung der Pilzsachverständigen

 

Prüfungstermine finden Sie in unserem Kalender.

Um eine Prüfung zum Pilzsachverständigen abzulegen, ist es nicht zwingend erforderlich, zuvor einen entsprechenden Kurs zu absolvieren. Man kann sich auch in Lerngruppen oder autodidaktisch auf die Prüfung vorbereiten. Die Musterprüfung sowie der Fragenkatalog zur PSV-Prüfung sind dabei eine wertvolle Hilfe. "Auswendiglernen" der Prüfungsfragen ist nicht angeraten, denn die Prüfung gliedert sich in einen theoretischen und in einen praktischen Teil. Von einem PSV wird eine grundlegende Artenkenntnis erwartet, dazu müssen Giftpilze, insbesondere die tödlich giftigen Arten, sicher erkannt und beschrieben werden können. Diese im praktischen Teil nachzuweisende Artenkenntnis wird in den angebotenen Fortgeschrittenenkursen (F1 und F2) vermittelt. Zugleich erhält man dort einen Überblick über die gerade in der Umgebung des Prüfungsortes vorkommenden Pilze. Der Besuch von Kursen zur Prüfungsvorbereitung ist daher empfehlenswert.

 

Derzeit sind folgende Personen der DGfM als PSV-Prüfer zugelassen:

 

Im Status „Prüfer auf Probe“ befinden sich derzeit folgende Personen, die ebenfalls in Absprache mit dem DGfM-Fachausschuss PSV-Wesen anerkannte Prüfungen abhalten dürfen. Ihre Prüfungstermine erfahren Sie auf Anfrage bzw. werden nach Absprache organisiert.

Für eine Teilnahme an einem Kurs mit anschließender PSV-Prüfung oder auch nur an einer PSV-Prüfung kontaktieren Sie bitte direkt den jeweiligen Prüfer bzw. die Prüferin.

Jeder Pilzsachverständige der DGfM, der die nachstehenden Kriterien erfüllt, kann sich beim PSV-Beauftragten der DGfM als Prüfer von Kandidaten zum Pilzsachverständigen der DGfM bewerben:

  • Mitgliedschaft in der DGfM
  • mindestens 5 Jahre aktiver Pilzsachverständiger (Nachweis von Pilzberatungen, Exkursionen, Presseartikeln, Zusammenarbeit mit Giftnotrufzentralen o. ä. durch den Bewerber)
  • mindestens 3 Prüfungsbeisitze (Nachweis durch Unterschrift auf Prüfungsurkunden oder Bestätigung durch den Prüfungsvorsitzenden)

Näheres hierzu ist auch der Ordnung für Prüfer der Deutschen Gesellschaft für Mykologie e.V. (DGfM) zu entnehmen.

Da die Zahl derjenigen, die eine PSV-Prüfung ablegen möchten, stetig steigt, die Möglichkeiten hierfür aber begrenzt sind, ist es äußerst wünschenswert, wenn sich mehr Personen dazu entschließen, PSV-Prüfer oder PSV-Prüferin zu werden.

Fortbildungspflicht für Pilzsachverständige

Pilzsachverständige müssen mindestens alle 5 Jahre an einer anerkannten Fortbildungsveranstaltung teilnehmen, um den Status aufrechtzuerhalten. Dazu werden jährlich von der DGfM anerkannte Fortbildungsveranstaltungen in verschiedenen Regionen und von unterschiedlichen Veranstaltern angeboten. Die aktuellen Termine finden Sie in unserem Kalender.

Eine Fortbildungsveranstaltung umfasst mindestens 12 Unterrichtseinheiten (12 x 45 Minuten) oder 9 Stunden (9 x 60 Minuten), die zusammenhängend oder gesplittet innerhalb eines Kalenderjahres angeboten werden können.
Obligate Inhalte der Veranstaltungen sind: Ökologie, Morphologie, Anatomie, Toxikologie, Systematik, Pilzbestimmung (Schlüsselarbeit).
Zusätzlich gehört zu einer Fortbildung mindestens eine Exkursion.
Daneben können Sie auch andere für Pilzsachverständige relevante Themen behandeln.

Fortbildungen können überall, gerne auf regionaler Ebene, durchgeführt werden. Entsprechende Veranstaltungen können von Einzelpersonen, lokalen Pilzvereinen, Verbänden und Institutionen angeboten werden. Für die Organisation und Durchführung einer PSV-Fortbildung muss ein Pilzsachverständiger der DGfM verantwortlich zeichnen und als Ansprechpartner zur Verfügung stehen.


Als Organisator stellen Sie die Veranstaltung zum frühest möglichen Zeitpunkt, jedoch mindestens vier Wochen vor deren Beginn, als Termin in den DGfM-Kalender ein. Dabei hängen Sie an den Termin einen detaillierten Programmablauf an.
Der Termin wird von Ihnen als „Tagung“ oder „Seminar“ kategorisiert und mit dem Label „PSV-Fbd. beantragt“ gekennzeichnet.
Der PSV-Beauftragte informiert Sie dann zeitnah über die Anerkennung der Veranstaltung bzw. entsprechende Änderungsvorschläge und kennzeichnet den Termin mit dem Label „PSV-Fbd. genehmigt“.

Die bzw. der Organisator/in bescheinigt allen Teilnehmenden schriftlich die Teilnahme an der Veranstaltung. Dies ist die Grundlage für die Verlängerung des PSV-Status.

Organisatorisches

Hier erfahren Sie, wie Sie einen PSV-Ausweis erhalten oder verlängern, wie Sie den Jahresbericht abgeben können und vieles mehr.

DGfM-Mitglieder sind berechtigt, einen Ausweis für Pilzsachverständige formlos bei der DGfM zu beantragen. Dazu sind folgende Unterlagen erforderlich:

Bitte senden Sie uns die Unterlagen vorzugsweise in digitaler Form zu (kontakt@dgfm-ev.de). Passfotos bitte im JPG-Format, Größe mindestens 308 x 379 px, Auflösung 300 dpi. PSV-Ausweise werden zwei Mal jährlich, jeweils zum 1.6. und zum 1.12. erstellt.

Für eine Verlängerung des PSV-Ausweises reichen Sie uns bitte eine Kopie der Teilnahmebescheinigung an einer anerkannten Fortbildungsveranstaltung ein. Sie erhalten dann einen Sticker zugesandt, mit dem Sie die Gültigkeit des PSV-Ausweises selbst verlängern können.

Jede/r Pilzsachverständige/r kann sich durch ihr/sein schriftliches Einverständnis in die Kontaktliste auf der Website eintragen lassen. Füllen Sie hierzu einfach die Einverständniserklärung zur Veröffentlichung personenbezogener Daten aus und senden Sie uns diese zu. Ein Widerruf kann jederzeit formlos in Schriftform (E-Mail reicht aus) an die Mitgliederverwaltung gerichtet werden, Gleiches gilt für Änderungswünsche.

Zur eigenen Absicherung empfiehlt es sich, über durchgeführte Pilzberatungen ein Beratungsprotokoll anzulegen, insbesondere, wenn tödlich giftige Pilze vorgelegt wurden. Dies ist zwar seitens der DGfM nicht verpflichtend, jedoch dienen solche Protokolle nicht nur als Beleg für die ordnungsgemäß durchgeführte Beratung, sondern auch als wertvolle Gedächtnisstütze bei der Anfertigung des Jahresberichts. Im Falle von Unstimmigkeiten wie z.B. einer behaupteten Falschberatung sind Beratungsprotokolle außerdem wichtige Dokumente zur Abwehr unbegründeter Ansprüche. Zumindest Name und Kontaktdaten der beratenen Person sollten sich PSV notieren

Der jährliche Bericht über Ihre vielfältige Tätigkeit als Pilzsachverständige bzw. Pilzsachverständiger der Deutschen Gesellschaft für Mykologie ist elementar für die Auswertung durch den PSV-Beauftragten und durch den Fachausschuss Pilzverwertung und Toxikologie. Die Ergebnisse werden im Rahmen von Artikeln in den DGfM-Mitteilungen veröffentlicht.

Bitte übermitteln Sie uns Ihren PSV-Jahresbericht 2025 bis zum Samstag, den 31. Januar 2026!